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Sterbehilfe, aktive aktive Euthanasie
積極的安楽死   sekkyokuteki anrakushi
active euthanasia

Kommentar

Aktive Sterbehilfe ist die Tötung eines anderen Menschen entsprechend seinem Willen, d. h. seinem ausdrücklich geäußerten oder mutmaßlichen Willen. Im Unterschied zu anderen Formen der Sterbehilfe besteht aktive Sterbehilfe in einer aktiven Handlung (also nicht in einer Unterlassung), die darauf abzielt, den Tod herbeizuführen. Aktive Sterbehilfe wird in Deutschland nach § 216 StGB (Tötung auf Verlangen) mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Beihilfe zur Selbsttötung liegt vor, wenn der Helfende sich auf Handlungen beschränkt, die eine Selbsttötung ermöglichen oder erleichtern, während die entscheidenden Handlungen  zur Herbeiführung des Todes vom Sterbewilligen selbst vorgenommen werden. Beihilfe zur Selbsttötung ist in Deutschland nicht strafbar. Jedoch gibt es Fälle, in denen diese Beihilfe als „sittenwidrig“ gewertet wird und den Hilfeleistenden in Schwierigkeiten bringt. Darüber hinaus unterliegt die Beihilfe zur Selbsttötung bedeutsamen Einschränkungen, weil bestimmte Personen, z. B. Ärzte und Ehegatten, eine „Garantenpflicht“ für das Leben eines Patienten haben, wenn der Patient bewußtlos ist. Umstritten ist, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen sich daraus eine Pflicht zu Rettungsversuchen bei einem Selbsttötungsversuch ergibt.

Also known as assisted suicide, occurs when a physician, close friend, or relative helps an ill or disabled person terminate his or her life.

Links

Irene Nickel, Kleines Lexikon "Hilfe zum Sterben".
http://www.beepworld.de/members42/irenenickelpolitik/lexikon.htm
 

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