Comment Indirekte Sterbehilfe liegt vor, wenn ein todkranker Mensch Hilfe braucht gegen Schmerzen oder sonstige körperliche Beschwerden und – weil andere Hilfe nicht möglich ist – gegen die Schmerzen oder Beschwerden Medikamente erhält, die seinen Tod früher eintreten lassen. Im Unterschied zur aktiven Sterbehilfe ist das frühere Eintreten des Todes nicht das angestrebte Ziel. Es wird nur als unvermeidliche Nebenwirkung in Kauf genommen, wenn das angestrebte Ziel, eine Linderung der Schmerzen oder Beschwerden, anders nicht zu erreichen ist. Indirekte Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt, sofern sie nicht dem Willen des Kranken widerspricht. |