Kommentar Passive Sterbehilfe ist Abbruch oder Unterlassung von lebensverlängernden Maßnahmen in dem Bewußtsein, daß daraufhin mit dem baldigen Tode des Patienten zu rechnen ist. Passive Sterbehilfe ist in Deutschland erlaubt, soweit sie dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entspricht. |