Kommentar Um das Leiden eines Schwerkranken zu verkürzen, wird der Tod vorstätzlich herbeigeführt. Es bestehen dabei zwei Möglichkeiten, die passive Euthanasie durch das Aussetzen medizinischer Maßnahmen, z. B. Beendigung des Einsatzes der Herz-Lungen-Maschine, und die aktive Euthanasie durch aktive Maßnahmen, z. B. Verabreichung einer Injektion mit tödlicher Giftdosis, einer Überdosis von Schlafmitteln. |