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Geistheirat
冥婚; 幽霊婚   meikon; yūreikon
ghost marriage

Kommentar

Das Eingehen einer ehelichen Beziehung einer Frau mit einem Verwandten eines kinderlos verstorbenen Mannes und zwar in dessen Namen, wobei die Ehe zur Erhaltung der Linie des Verstorbenen über dessen Tod hinaus rechtlich fingiert wird. Die Patrilinie wird daher durch die Heirat mit einem Geist erhalten, indem Nachkommen, die durch andere gezeugt wurden, einer unfruchtbaren Familie zugesprochen werden. Dadurch wird die Deszendenzlinie als emische Gruppe erhalten, obwohl deren Mitglieder nicht die dazu notwendige Nachkommenschaft hervorzubringen imstande sind.

Links

Universität Wien, Völkerkunde-Glossar
http://www.univie.ac.at/Voelkerkunde/cometh/glossar/heirat/ib.htm
 

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