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Levirat
レヴィレート婚(レビレート婚); 兄弟逆縁婚   revirētokon (rebirētokon); kyōdai gyakuenkon
levirate

Kommentar

Levirat (lat.-hebr., Levir = Bruder des Gatten, Schwager) ist die präferierte oder obligatorische Heiratsverbindung einer Witwe mit dem direkten bzw. klassifikatorischen Bruder oder einem anderen nahen Agnaten ihres verstorbenen Mannes, um für diesen Nachkommen zu zeugen und ihn so mit einem Nachfolger und Erben für seinen Namen, seine Linie und seinen Besitz zu versehen. Eine neue Heirat ist daher nicht erforderlich: Die Witwe wird weiterhin als mit ihrem verstorbenen Gatten verheiratet betrachtet. Daraus ergibt sich, daß die aus Leviratsverbindungen stammenden Kinder als legitime Nachkommen eines Mannes gelten, der nicht ihr Genitor ist, und sie sowohl die Linie des Verstorbenen fortführen als auch ihn beerben. Der Begriff Levirat birgt eine Verpflichtung in sich, die im Judaismus Rechtskraft hatte; im Islam war sie gebräuchlich; in Rom aber existierte sie nicht. Das Levirat existiert fast ausschliesslich in patrilinearen und patrilokalen Gesellschaften und geht einher mit Polygamie. Begründung: Das Erbe soll in der Linie verbleiben.

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U
http://www.univie.ac.at/Voelkerkunde/cometh/glossar/heirat/egibe.htm
 

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